Ein Kind hat wegen eines Arztfehlers schwerste Beeinträchtigungen. Hierfür erhält es nun 800.000 Euro Schmerzensgeld.
Ein 5jähriger Junge wurde unter Fieber und Schüttelfrost in das Krankenhaus gebracht. Aufgrund eines groben Behandlungsfehlers wurden hämmorrhagische Nekrosen in Folge einer Menningokokkensepsis erst am nächsten Morgen erkannt.

Das Gericht hat entschieden:
– Im Falle schwerster und dauerhafter Schädigungen, die der Geschädigte in jungen Jahren bewusst erlebt und von denen anzunehmen ist, dass sie ihn lebenslang in der Lebensführung erheblich beeinträchtigen werden, kann ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro angemessen sein.
– Das Bewusstsein um den Verlust der bisherigen Lebensqualität und die voraussichtlich lebenslange Dauer der Schädigungen sind maßgebliche Gesichtspunkte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes.
– Schmerzensgelder, die wegen Verlustes der Persönlichkeit zugesprochen sind, taugen nicht als Referenzmaßstab für Fälle, in denen der Geschädigte ohne jede intellektuelle Einschränkung die Leiden und den Verlust lebenslang bewusst erlebt.
Dieses Urteil zeigt, dass das Gericht die Schwere und Dauerhaftigkeit von Schädigungen sowie das Bewusstsein des Geschädigten um den Verlust seiner Lebensqualität als wichtige Faktoren bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt.
OLG Oldenburg 5 U 196/18
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